Archiv

Bad Fischau-Brunn als Jugend-Partnergemeinde 2016-2018 zertifiziert

Auf Initiative unseres Jugendgemeinderats Sebastian Goldfuß hat sich Bad Fischau-Brunn letztes Jahr für die NÖ-Landes-Zertifizierung „Jugend-Partnergemeinde 2016-2018“ beworben. Am 14. März 2016 wurde diese Auszeichnung im Rahmen des NÖ Jugendforum im Multiversum Schwechat von Jugendlandesrat Mag. Karl Wilfing an 164 Gemeinden verliehen, mit großer Freude auch unserer Gemeinde.

Die Zertifizierung ist für die Gemeinde eine Bestätigung, dass Jugendarbeit mit hoher Qualität geboten wird. Der Bogen der Kriterien spannt sich dabei von der kommunalen Mitbestimmung junger Menschen, über das Raum- und Vereinsangebot für die Jugend bis hin zu innovativen Zukunftsinitiativen und Projekten. „Die Zertifizierung als Jugend-Partnergemeinde zeigt, dass Bad Fischau-Brunn für unsere Jugend einiges zu bieten hat. Angefangen von der Kinderbetreuung im Schulalter bis hin zum hervorragenden Vereinsangebot in unserer Gemeinde. Auch für die kommunale Mitbestimmung Jugendlicher wurde letztes Jahr ein Jugendstammtisch veranstaltet, bei dem viele verschiedene Ideen von der Jugend gesammelt und dem Gemeinderat vorgestellt wurden. Diese Zertifizierung bedeutet nicht, dass wir uns in den nächsten zwei Jahren auf unseren Lorbeeren ausruhen können. Jetzt heißt es, diese Auszeichnung auch zu leben“, erklärt Jugendgemeinderat Sebastian Goldfuß.

„Unsere 164 Jugend-Partnergemeinden bieten eine enorme Vielfalt. Sie zeigen auf, was mit jungen und für junge Menschen in den Gemeinden und Regionen in Niederösterreich entwickelt werden kann. Die Ergebnisse zeigen, dass die Lebensqualität in einer Gemeinde enorm erhöht wird, wenn junge Menschen sich engagieren und beteiligen. Das Land Niederösterreich ist stolz auf die großartige Jugendarbeit in den Gemeinden“, sagt Jugendlandesrat Mag. Karl Wilfing.

Niederösterreich ist im Bereich der kommunalen Jugendarbeit federführend. Seit Anfang 2013 gibt es die Regelung, die besagt, dass in jeder der 573 Gemeinden eine Jugendgemeinderätin/ein Jugendgemeinderat bestellt werden muss. Dieser Beschluss des NÖ Landtages ist in der Gemeindeordnung verankert. Der konsequent gegangene Weg des Landes erweist sich nunmehr als Erfolg.

Zurück