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EUROPAWAHL am 26. Mai 2019

Als Wahltag wurde Sonntag der 26. Mai 2019 bestimmt. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, eine Hauptwohnsitz in Österreich hat und mit Stichtag 12.03.2019 in die Europa-Wählerevidenz seiner Heimatgemeinde eingetragen ist, sowie alle Auslandsösterreicher. Ebenfalls wahlberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag 12.03.2019 durch Antrag in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

 

Es wurden wie bisher drei Wahlsprengel gebildet.

Wahlsprengel I:        Volksschule, Schulgasse 2

Wahlsprengel II:       Volksschule, Schulgasse 2

Wahlsprengel III:      Kindergarten Grabengasse 10

Die Wahllokale sind von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

 Sie können Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal Ihres Wahlsprengels mit dem amtlichen Stimmzettel (erhalten Sie im Wahllokal) abgeben.

Bitte bringen Sie zur Unterstützung einer raschen Abfertigung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein..) und den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation (erhalten Sie per Post) mit ins Wahllokal.

 

Antrag auf Ausgabe einer Wahlkarte/Briefwahlkarte

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal seiner Heimatgemeinde kommen kann, hat ab der Ausschreibung der Wahl, die Möglichkeit eine Wahlkarte/Briefwahlkarte zu beantragen. Schriftlich (E-Mail, Brief, Fax mit gescannten Lichtbildausweis oder mit der personalisierten Wahlinformation, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift und Angabe einer Begründung, über www.wahlkartenantrag.at und www.oesterreich.gv.at) bis Mittwoch, 22. Mai 2019. Danach bis Freitag, 24. Mai 2019 bis 12.00 Uhr nur mehr mündlich (=persönlich am Gemeindeamt). Schriftliche Anträge können nur mehr entgegengenommen werden, wenn eine Abholung bis Freitag, 24. Mai 2019 bis 12.00 Uhr erfolgen kann.

Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht erlaubt!

 

Achtung NEU: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.

Eine Abholung der Wahlkarte mit einer Vollmacht des Antragstellers ist weiterhin möglich, ebenso die Abgabe einer Briefwahlkarte durch eine Botin oder Boten am Wahltag in einem Wahllokal bis zu dessen Schließung.

Die Übermittlung der Wahlkarte erfolgt mittels eingeschriebener Postsendung. Mit qualifizierter Signatur angeforderte Wahlkarten über www.wahlkartenatrag.at werden per Standardpost versendet, über www.oesterreich.gv.at ist auch eine eingeschriebene Briefsendung möglich.

Die Versendung der Wahlkarten beginnt voraussichtlich ab 3. Mai 2019.

 

Nähere Informationen zur Wahl und Wahlkartenbeantragung erhalten Sie während der Amtsstunden Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und Do 15.00 bis 18.00 Uhr am Gemeindeamt und auf der Gemeindehomepage www.bad-fischau-brunn.at.

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